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Verstrahlte Zukunft |
Gesundheitsgefahren durch kabellose Laptops. |
von Siegfried Schwarzmüller, GEW Hessen |
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Unter dem Primat der "Effizienzsteigerung" geschehen derzeit in den Schulen fast unbeachtet
und unreflek-tiert Dinge, die früher zu regen Diskussionen und Aktionen geführt hätten. Oft
ohne hinreichende Information und Beteiligung der Beschäftigten werden z. B. in Hessen an
rund 100 Schulen unter dem Deckmantel von "Medienkompetenz", einer "neuen Lernkultur"
und eines "besseren Unterrichts" Schülerinnen und Schüler mit Laptops ausgestattet. Der
Einsatz dieser mobilen Computer hat vordergründig sicher einige Vorteile wie Raumersparnis
und Flexibilität bei der Handhabung.
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Bessere Bildung durch WLAN?
Gleichzeitig mit der Einrichtung der Schülerarbeitsplätze wird von der Landesregierung und
den Schulträgern jedoch eine neue Technik eingeführt, gegen die aus gesundheitlicher Sicht
starke Bedenken bestehen. Nach Auffassung der Initiative Schule@Zukunft, in der
Landesregierung, Schulträger und hessische Unternehmerverbände zusammenarbeiten, kommt
als Laptop "nur ein WLAN in Frage". Bei dem derzeit forcierten Verfahren der WLAN-Technik
(Wireless-Local-Area-Network) steht im Klassenraum oder im Schulhaus ein Sender, über den
die Lernenden kabellos untereinander kommunizieren oder mit den Peripheriegeräten und dem
Internet verbunden sind. Ihre Laptops sind dabei selbst Sender und Empfänger. Bei diesen
Aktivitäten entstehen an jedem Schülerarbeitsplatz hochfrequente pulsierende
elektromagnetische Felder, deren gesundheitsschädliche Auswirkungen inzwischen allgemein
bekannt und anerkannt sind. Schon 2001 kam die unabhängige Arbeitsstelle für Umweltfragen
der Evangelischen Kirche Hessen-Nassau zu dem Schluss, eine große Zahl von Experimenten
lasse "den Schluss zu, dass Lebewesen auf diese Strahlung reagieren." Vorsorgender
Gesundheitsschutz ist hier dringend angeraten, vor allem auch vor dem Hintergrund der
Erfahrungen aus der Vergangenheit, wo der sorglose Umgang mit als harmlos geltenden
Substanzen wie Holzschutzmittel, Asbest, FCKW auch an Schulen zu verheerenden
gesundheitlichen Gefährdungen und finanziellen Folgen geführt hat.
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Hochfrequente Strahlungen
Bei einer Raumvernetzung ist es noch weitgehend eine individuelle Entscheidung, ob die
Schülerinnen und Schüler über Kabel oder Sender untereinander kommunizieren und mit dem
Netz verbunden sind. Bei einer Schulvernetzung gibt es für die Beschäftigten jedoch keine
Entscheidungsmöglichkeit mehr, ob sie sich der zusätzlichen Strahlung aussetzen möchten oder
nicht. Ähnlich wie in Wartehallen der Flughäfen und in großen Bahnhöfen sind sie während des
Arbeitstages ständig den elektromagnetischen Feldern der WLAN-Sendeanlagen ausgesetzt. Je
nach Arbeitsplatz sind dabei unterschiedliche Belastungen möglich. Durch Überlagerungen und
Spiegelungen können hier unbemerkt auch extrem hohe Strahlungswerte erreicht werden. An
einem Arbeitsplatz in der juristischen Bibliothek in Göttingen hat die Zeitschrift Öko-Test bei
der Flussdichte, der Maßeinheit für hochfrequente Strahlungen, einen Spitzenwert von 23 000
µW/qm* gemessen. Der amtliche Grenzwert in der Bundesrepublik liegt derzeit bei 10 W/qm.
Ohne Kabelverbindung muss die WLAN-Anlage auch nachts eingeschaltet und über Funk mit
dem Netz verbunden sein, da in dieser Zeit die Fernwartung des Schulsenders mit den in den
"Dockingstations" zugeschalteten Laptops durchgeführt wird.
Im November 2002 hat die Zeitschrift Öko-Test bei einer umfangreichen Untersuchung
festgestellt, dass besonders von den sendenden Laptops mit ihren WLAN-Karten eine
beträchtliche Strahlendosis ausgeht. Sie liegt oft erheblich über den empfohlenen
Vorsorgewerten und an Brennpunkten auch über den amtlichen Grenzwerten. Auch das
nova-Institut hatte zuvor schon bei seiner Untersuchung zur WLAN-Anlage der Universität
Bremen festgestellt, dass man hier bei einer Arbeit an den Notebooks "mit einer Überschreitung
der Vorsorgewerte rechnen" muss. Zu der in unserem Kulturkreis ohnehin schon vorhandenen
massiven Beeinträchtigung durch unnatürliche elektromagnetische Felder (zum Beispiel Handy,
DECT-Telefon, Mikrowelle, Bildschirme) werden in der Schule Kinder, Jugendliche und
Lehrerkräfte damit zusätzlichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt, die ohne großen Aufwand
vermeidbar wären. Ohne jegliche quantitative und qualitative Einschränkung ist es auch mit
einem handlichen Laptop möglich, wie bisher über Kabel im Internet zu arbeiten und so die
zusätzliche Strahlenbelastung durch die WLAN-Sendeanlage zu vermeiden. Es ist dafür nur ein
Kabel zu legen und mit dem Netz zu verbinden. Auch Peripheriegeräte wie ein zentraler
Drucker lassen sich weiterhin über Steckkontakt oder mittels Diskette bedienen.
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Fast alles spricht gegen WLAN
Neben der Vorsorge käme eine solche Ausstattung der Schulen die Städte und Kreise sogar
finanziell günstiger, weil die Komponenten für den Funkbetrieb entfallen würden. Gegen die
WLAN-Technik sprechen auch die von außen beeinflussbare Datenübertragung, die gegenüber
Kabelverbindungen reduzierte Arbeitsgeschwindigkeit und Belastbarkeit der Anlagen, die
begrenzte Eignung für die Durchführung von Prüfungen und die Störungen im alltäglichen
Gebrauch. Fremde Vorgaben und Interessen der Industrie scheinen allerdings schwerer zu
wiegen als alle gesundheitlichen, technischen, finanziellen und pädagogischen Einwände.
Gegenpositionen und Bedenken werden wohl auch deshalb verschwiegen, um eine neue,
Gewinn bringende Technik in einem Großversuch rasch umsetzen und ausprobieren zu können.
In einigen Schulbezirken wird die Technik sogar an Grundschulen "erprobt". Kinder werden
dabei zu Versuchsobjekten.
Rechtlich Einspruchsmöglichkeiten gibt es kaum: Bei der WLAN-Einrichtung in den Schulen
liege "alles unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte", lautet wieder einmal die Rechtfertigung.
Die 1996 (!) in der Verordnung über elektromagnetische Felder festgelegten Grenzwerte, die als
Rechtsgrundlage angeführt werden, berücksichtigen nur die Temperaturauswirkungen dieser
Strahlungen. Bei den pulsierenden hochfrequenten Feldern gibt es jedoch bereits bei geringer
Leistungsflussdichte von der Temperatur unabhängige Wirkungen. Sie verursachen bei
Menschen Beschwerden wie Kopfschmerz, Bluthochdruck, Konzentrationsstörungen und
können auch zu bleibenden gesundheitlichen Schädigungen führen. Das ECOLOG-Institut in
Hannover hat inzwischen eine Vielzahl von Studien über die gesundheitliche Belastung durch
elektromagnetische Felder ausgewertet und konnte dies wissenschaftlich begründet bestätigen.
Zum Schutze der Gesundheit ist daher heute nicht mehr von den alten, unzureichenden
Grenzwerten auszugehen, sondern von einem alle bislang bekannten Einflüsse
berücksichtigenden Vorsorgewert, den es dann bei der Beurteilung von Strahlenbelastungen
unbedingt einzuhalten gilt. Die Schweiz hat dies bereits umgesetzt. Hier gelten für die
Leistungsflussdichte offiziell 0,1 W/qm als Vorsorgegrenzwert. Dies ist 1/100 des in der
Bundesrepublik geltenden Grenzwertes. Das ECOLOG-Institut empfiehlt auf Grund seiner
Untersuchungen 0,01 W/qm als Vorsorgewert. Bereits bei diesem Wert wurden in Studien
negative Einflüsse auf die Gehirnfunktionen - Gehirnströme, Reaktionsvermögen,
Blut-Hirn-Schranke - festgestellt. Bei Untersuchungen hat Öko-Test an einzelnen Laptops
Werte ermittelt, die höher liegen als diese Vorsorgewerte.
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Fast schon Körperverletzung
Bei der unkritisch betriebenen Medienausstattung der Schulen mit Sendern und strahlenden
Laptops wird auch nicht berücksichtigt, dass es sich ja um Kinder und Jugendliche handelt, die
an ihnen oft stundenlang tätig sind. Im Jahr 2000 kam in England eine von der Regierung
beauftragte unabhängige Expertengruppe zu dem Ergebnis, dass Kinder - wegen des sich noch
entwickelnden Nervensystems und einer um etwa 60 Prozent höheren Aufnahmefähigkeit für
energetische Strahlungen - weit verwundbarer sind als Erwachsene. Für sie müssten daher noch
strengere Maßstäbe bei den Vorsorgewerten gelten. Kinder bewusst solchen Gefahren
auszusetzen, grenzt an Körperverletzung.
Nicht bedacht wird auch bei der Argumentation, dass in den Räumen der Schule häufig nicht
nur ein Gerät die pulsierenden, hochfrequenten elektromagnetischen Strahlen erzeugt, sondern
dass es 20 oder mehr Schülerinnen und Schüler sind, die im Unterricht mit diesen Geräten
arbeiten. Nicht selten geschieht dies an Orten, an denen es bereits andere unnatürliche
Strahlungsquellen gibt (Leuchtstoffröhre, Halogenlampe, Handy, Trafo). Es ist daher vorab
nicht auszuschließen, dass durch eine Überschneidung der Felder die Vorsorgewerte für die
elektromagnetische Belastung an den einzelnen Arbeitsplätzen weit überschritten werden.
Sicher liegt die elektromagnetische Strahlung des einzelnen Laptops unter der eines Handys,
doch erhöht er die Intensität der Belastung mit Elektrosmog. Auch die Nutzungsdauer spielt
eine Rolle, die bei Informatik-Fachlehrkräften und Fachschülerinnen und Fachschülern mehrere
Stunden pro Tag betragen kann.
Besonders geschützt werden müssen elektrosensible Personen, die wie Allergiker auf
elektromagnetische Strahlungen reagieren. Dies sind drei bis fünf Prozent der Bevölkerung.
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Keine Sender in Schulen!
Schon die hier kurz dargestellten Fakten und Argumente sind ausreichend, um zu dem
WLAN-Projekt der Landesregierung und der Schulträger begründet "Nein!" zu sagen: "Keine
Sender in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen!" Dazu zählen neben der
WLAN-Technik auch die kabellosen Bluetooth-Einrichtungen, DECT-Telefone und Handys.
Über Kabel lassen sich die gleichen, bei der Arbeit mit Computern in der
Übertragungsgeschwindigkeit sogar noch bessere Ergebnisse erzielen. Schutz und Vorsorge
gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen sollten wichtiger sein als das etwas bequemere
Hantieren mit kabellosen Geräten.
Die GEW und die Personalräte im Land, in den Städten und Kreisen und in den Schulen müssen
darauf Einfluss nehmen, dass Entscheidungen zur Medienausstattung der Schulen in diesem
Sinne revidiert und Kinder und Lehrkräfte in den Schulen nicht bewusst zusätzlichen
Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Strahlungen ausgesetzt werden.
Bei der Bewertung der Risiken gibt es sicher noch Unklarheiten, doch sollte die Vorsorge um
die Gesundheit der Menschen ausschlaggebend sein. Weitere Hinweise sind von der
REFLEX-Studie zu erwarten, die derzeit im Auftrag der Europäischen Union von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen europäischen Ländern
durchgeführt wird. Sie untersuchen unter anderem die Auswirkungen elektromagnetischer
Felder auf Gewebeteile. Auch aus der INTERPHONE-Studie der Weltgesundheitsorganisation
zur Handy-Strahlung können sich weiterführende Erkenntnisse ergeben. Zumindest bis zu den
Abschlussberichten dieser offiziellen Untersuchungen (voraussichtlich 2007) sollte die
Entscheidung zu WLAN an den Schulen zurückgestellt werden.
* nachträglich korrigiert: Statt 23.000 W/m² muss es heißen 23.000 µW/m². Ein erheblicher
Unterschied: µW/m² ist der millionste Teil von W/m². Wir bitten um Entschuldigung!
-w\
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Die möglichen Mobilität der Endgeräte
und der einfachen und kostengünstigen Aufbau des Funknetzes sind
die Vorteile.
Dem stehen noch nicht abschätzbare Gesundheitsrisiken, eine
geringere Leistung bei der Datenübertragung und Probleme der
Datensicherheit gegenüber.
Funknetze sind nur dann sinnvoll, wenn kurzfristig und
zeitlich begrenzt ein Netzwerk für eine bestimmte Veranstaltung
aufgebaut werden soll oder wenn es auf die Mobilität der
Endgeräte ankommt. Auch zur Netzanbindung eines Gebäudes über
eine Straße oder fremde Grundstücke hinweg ist der Einsatz von
Funkanwendungen sinnvoll. Für dauerhafte Installationen sind
Kabel gebundene
Netzwerke wegen ihrer größeren Leistungsfähigkeit und
höheren Sicherheit vorzuziehen. Wer ein Funknetz
betreibt, nimmt dabei eine in ihrer gesundheitlichen
Wirkung unzureichend erforschte Strahlenbelastung
sowie Risiken bei der Datensicherheit in Kauf und
muss
sich mit einer geringeren Leistung zufrieden geben. |
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Kabel- und Funknetzwerke im Vergleich |
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Kupferkabel
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WLAN
(2,4 GHz) |
WLAN
( 5 GHz) |
Kosten Verkabelung |
hoch |
niedrig |
niedrig |
Kosten Hardware |
niedrig |
hoch |
hoch |
Datensicherheit |
hoch |
gering |
gering |
Reichweite (m) |
150 m
(switched) |
25 m |
25 m |
nominelle Datenübertragungsrate |
100 MBit/s |
11 Mbit/s |
22-55 Mbit/s |
praktische erreichbare
Datenübertragungsrate |
90 Mbit/s |
5 Mbit/s |
10-25 Mbit/s |
Verzögerung bei der
Datenübertragung |
sehr gering |
mittel |
mittel |
Zuverlässigkeit |
hoch |
relativ gering |
relativ gering |
Strahlung |
nein |
ja |
ja |
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Quellen: |
www.gew-berlin.de/blz/3073.htm |
http://www.mobilfunk-oldenburg.de
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