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- Dieser Arbeitsplatz macht krank -

WDR Aktuelle Stunde vom 19.03.2003

Bericht: Andreas Halbach

Auf dem Gebäude befinden sich 15 Mobilfunkantennen und eine Hochspannungsleitung verläuft direkt daneben.
- Dieser Arbeitsplatz macht krank - So sehen es jedenfalls die Mitarbeiter des städtischen Ausgleichsamts in Aachen.
Hier sind von 24 Mitarbeitern 8 an Krebs erkrankt, 3 Kollegen sind in den vergangenen Jahren bereits an dieser Krankheit gestorben. Als Ursache für die ungewöhnlich hohe Zahl von Krebsfällen wird Elektrosmog vermutet. Auf dem Dach des Gebäudes sind 15 Mobilfunkantennen installiert.
Erste Hinweise gab es schon vor 2 Jahren, mit 6 Tumoren und einem Toten, als Amtsleiter Krämer Alarm schlug.
Prof. Michael Silny, Leiter des Aachenern Forschungszentrums für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit hält Elektrosmog als Auslöser für Unwahrscheinlich. "Nach dem aktuellen Wissensstand kann man sagen dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Altagsfeldern wie wir sie antreffen und dem Krebs entstehen belegt werden kann. Es gibt zwar einzelne Publikationen die so was darstellen, aber in Wiederholungen konnte dieser Effekt nicht belegt werden".

 

Auf dem Dach des Gebäudes befindet sich eine Mobilfunkmehrfachanlage:

  • Seit 1994 Mannesmann, heute Vodafone
  • Seit 1997 Mobilcom
  • Seit 1998/99 Viag Interkom, heute O 2

Aachen: Tumorerkrankungen im Städtischen Ausgleichsamt

 Quelle: http://www.elektrosmog.com/

 
Ein Lehrbeispiel dafür, wie man eine Untersuchung korrekt nach Recht, Gesetz und Vorschriften anlegt und durchführt, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen:

"Das Auftreten der beobachteten Tumorerkrankungen bei den im Gebäude Rotter Bruch 26a tätigen Mitarbeitern des Städtischen Ausgleichsamtes in den Jahren 1995 bis 2003 kann mit den am Arbeitsplatz vorliegenden und festgestellten Umweltfaktoren nicht erklärt werden. Das Zusammentreffen ist in der beobachteten Konstellation mit hoher Wahrscheinlichkeit zufallsbedingt."

Liegt eine arbeitsplatzbezogene Häufung von Tumorerkrankungen vor?
Gibt es einen Zusammenhang mit einer Belastung durch elektromagnetische Felder?

Ausgangssituation:

Seit 1995 sind 8 von 24 Mitarbeitern eines städt. Amtes, untergebracht im 4. OG eines 6-stöckigen Hochgebäudes, an bösartigen Tumoren erkrankt, 3 von diesen sind inzwischen verstorben.

Von Seiten der Mitarbeiter besteht vor allem die Besorgnis über einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten der Tumore und Ausgesetzt sein gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) durch eine in unmittelbarer Nachbarschaft des Gebäudes verlaufende 110KV-Hochspannungsleitung sowie durch eine Mobilfunk-Mehrfachanlage auf dem Dach des Gebäudes. Durch den zunächst hinzugezogenen Arbeitsmedizinischen Dienst der Stadt Aachen wird die messtechnische Überprüfung der vor Ort bestehenden Immissionsbelastung durch hoch- und niedrigfrequente EMF zugesagt.

Ungeachtet dessen wendet sich ein Bürger an die Presse mit der Information über den vorliegenden Sachverhalt.

In der Folge wenden sich Mitarbeiter von zwei ehemals im 3. und 6. OG des Gebäudes untergebrachten städt. Ämtern an den arbeitsmedizinischen Dienst in der Sorge über einen möglichen Zusammen  hang zwischen Nutzung des Gebäudes und gesundheitlichen Beschwerden. In unmittelbarer Nachbarschaft des Gebäudes, in einem Gewerbegebiet gelegen, befinden sich drei Anwohnerparteien, von denen sich eine Familie an die umweltmedizinische Abteilung der Stadt Aachen wendet mit der Sorge über eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch EMF. Der Eigentümer, meldet die Besorgnis der übrigen Mietparteien des Gebäudes über mögliche gesundheitliche Auswirkungen der EMF.

Aufgrund der nachvollziehbaren, hohen Besorgnis der betroffenen Mitarbeiter der Stadt Aachen und auch aufgrund der Presseinformation sind die weiteren Auswirkungen auf Risikowahrnehmung und -verarbeitung der Gebäudenutzer, der in der Nachbarschaft beschäftigten und lebenden Personen und der weiteren Öffentlichkeit nicht abschätzbar.

   


Das federführend beauftragte Gesundheitsamt der Stadt Aachen legte zunächst folgende Zielsetzung fest:

Fachgerechte Überprüfung der Fragestellungen:

  • Ist im vorliegenden Fall eine arbeitsplatzbezogene Häufung von Tumorerkrankungen anzunehmen?
  • Besteht ein Zusammenhang zwischen der Immissionsbelastung durch hoch- und niedrigfrequente EMF und Auftreten von Tumoren oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen?

Beteiligte Institutionen
Im Sinne einer der Zielsetzung angemessenen fachgerechten Bewertung der o. g. Fragestellungen und unter Einbezug der vor Ort vorhandenen fachlichen Ressourcen erfolgte in der Planung die Beteiligung folgender Institutionen: " Tumorzentrum Aachen e.V. - Euregionales Zentrum für Qualitätssicherung

  • FEMU - Forschungsinstitut für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit der Universitätsklinik Aachen
  • Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Universitätsklinik Aachen
  • LÖGD - Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Abteilung für Umweltmedizin und Umwelthygiene, Dezernat Umweltepidemiologie
  • LUA - Landesumweltamt, Fachbereich 45 / Nichtionisierende Strahlen
  • STAWAG - Stadtwerke Aachen AG, Qualitätsmanagement der Elektromagnetischen Feldmessung
  • GUV Rheinland - Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband
  • O 2 - Germany GmbH&Co OHG Köln
  • Staatl. Umweltamt Aachen, Abteilung 3 - Anlagenüberwachung
  • Arbeitsmedizinischer Dienst der Stadtverwaltung Aachen
  • Chemisches- und Lebensmitteluntersuchungsamt der Stadt Aachen
  • Arbeitskreis Mobilfunk der Stadt Aachen
  • Die Beteiligung des Tumorzentrums Aachen e.V. nutzte die dort vorhandene Kompetenz und Bereitschaft in der Bewertung der Frage, ob eine arbeitsplatzbezogene Häufung von Tumorerkrankungen anzunehmen ist.
  • Die Beteiligung des FEMU nutzte die dort vorhandene Kompetenz in Bezug zu dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung zu Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit.
  • Über Kontaktaufnahme zu der Umweltmedizinischen Ambulanz des Institutes für Hygiene und Umweltmedizin des Universitätsklinikums Aachen erfolgte die Abstimmung, über welches ggf. zusätzlich heranzuziehendes Instrumentarium eine sachgerechte Bewertung erfolgen kann, falls die bisher geplante Vorgehensweise von Seiten der Betroffenen nicht mit einer Abnahme der Besorgnis beantwortet wird.
  • Das LÖGD stellte seine fachliche Kompetenz zur Verfügung in Konzeption, Auswertung und Bewertung einer Befragung der Betroffenen, ob das Ziel, die offenen Fragen zur bestehenden Besorgnis zu beantworten, erreicht wurde.
  • Über den Arbeitskreis Mobilfunk der Stadtverwaltung Aachen erfolgte Kontaktaufnahme zu O 2 - Germany GmbH & Co, eine der Mobilfunkgesellschaften die die Gemeinschaftsantennenanlage auf dem Dach des Gebäudes betreiben mit der Bitte, gemäß einer Vereinbarung zwischen dem AK Mobilfunk und den Mobilfunkbetreibern eine Messung der Immissionsbelastung durch die auf dem Dach des Gebäudes vorhandenen Mobilfunksendeanlagen durchzuführen.
  • Zur Durchführung einer Messung der Immissionsbelastung durch niedrigfrequente EMF, ausgehend von der benachbarten 110-KVHochspannungsleitung erfolgte die Beauftragung des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes GUVV Rheinland und GUVV Westfalen-Lippe.
  • Die Beteiligung des Staatlichen Umweltamtes Aachen vermittelte über die Zuständigkeit in der Überwachung von Anlagen den Kontakt zum Landesumweltamt, Fachbereich Nichtionisierende Strahlen und schuf damit die Möglichkeit, die durchgeführten Messungen der elektromagnetischen Felder einer fachlichen Prüfung zu unterziehen. Damit konnte sicher gestellt werden, dass im Falle bürgerseitig auftretender Zweifel an der Seriosität der durchgeführten Messungen eine Qualitätskontrolle erfolgt ist
  • Über die Beteiligung des Arbeitmedizinischen Dienstes der Stadtverwaltung Aachen erfolgte die Erhebung der erforderlichen personenbezogenen Anamnesedaten der von Tumorerkrankung betroffenen Personen.
  • Über die Beteiligung des Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes der Stadt Aachen erfolgte die Untersuchung von Trinkwasserproben sowie einer Schwebstaub Sammelprobe in einem Büroraum im 4. OG des betroffenen Gebäudes.

 

Kommunikation der Ergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Vorstellung und Erörterung

Mit der fachgerechten Erfassung und Bewertung der in Frage kommenden Belastungsfaktoren und Aufnahmepfade für eine mögliche Tumorgenese oder -promotion soll dem Bedürfniss der Betroffenen nach Ursachenermittlung und -bewertung Rechnung getragen werden. Über die Zielsetzung einer rationalen Risikokommunikation wird erwartet, dass das Problembewusstsein der Bevölkerung wächst, die Erfahrung vermittelt wird, dass die Sorge um eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch gesellschaftlich zugemutete Risiken fachlich und ernsthaft bearbeitet wird sowie die Besorgnis der betroffenen Bevölkerung über eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch das gesellschaftlich zugemutete Risiko "EMF" vermindert wird.

In der kontrovers geführten öffentlichen Diskussion um die Bewertung der Risiken durch elekromagnetische Felder ist es für den Laien schwer zu beurteilen, wer Recht hat:

  • Die Deutsche Strahlenschutzkommission, die gesundheitliche Risiken bei Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes ausschließt oder
  • Die Wissenschaftler und Vertreter von Bürgerinitiativen, die selbst bei kleinsten elektromagnetischen Feldbelastungen gesundheitliche Risiken benennen.

Diesem Konflikt für betroffene Laien soll durch die fachgerechte Erfassung und Bewertung der vorliegenden Risiken sowie die Kommunikation der Ergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Vorstellung und Erörterung Rechnung getragen werden.

 

Umsetzung des Vorhabens

 

  1. Erfassung und Bewertung sämtlicher in Frage kommender arbeitsplatzbezogener Belastungsfaktoren Im Zuge eines Ortstermins erfolgte unter Einbezug der Betroffenen sowie der beteiligten Institutionen die Erfassung sämtlicher in Frage kommender Belastungsfaktoren in Bezug auf eine mögliche, die Gesundheit beeinträchtigende Potenz und daraus folgend die Festlegung des erforderlichen Untersuchungsumfangs.

    Unter Einbezug der Angaben des Eigentümers zu Errichtungszeit und Errichtungsweise des Gebäudes erfolgte die Ermittlung der möglichen Schadstoffpotentiale durch bauseitig verwandte Materialien sowie durch die Innenraumausstattung.

    Über die eingehende Besichtigung der durch das Städtische Ausgleichsamt genutzten Räumlichkeiten, einschließlich eines im Erdgeschoß untergebrachten Aktenraumes mit hohem Aufkommen von Altakten, erfolgte die Erfassung vorhandener Belastungsfaktoren zur Festlegung des erforderlichen Untersuchungsumfangs .


    Folgender Umfang an Untersuchungen wurde festgelegt:

     
    • Messung der Immissionsbelastung durch niedrigfrequente EMF In unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Gebäude verläuft eine 110kV Hochspannungsleitung, die zu Errichtungsbeginn des Gebäudes 1981 schon vorhanden war. Innerhalb des Gebäudes wird eine Belastung durch niedrigfrequente Felder auch verursacht durch Elektroinstallationen und Nutzung von Computersystemen

      In Abstimmung mit dem FEMU erfolgte die Festlegung der diesbezüglichen Untersuchungspunkte.
       
    • Messung der Immissionsbelastung durch hochfrequente Felder Auf dem Dach des Gebäudes befindet sich eine Mobilfunkmehrfachanlage:
      • Seit 1994 Mannesmann, heute Vodafone
      • Seit 1997 Mobilcom
      • Seit 1998/99 Viag Interkom, heute O 2

      Die Festlegung der Messpunkte erfolgte in Abstimmung mit dem FEMU unter Einbezug des aktuellen Katasters über bestehende Mobilfunksendeeinrichtungen in der Stadt Aachen, um den Einfluss von Mobilfunksendeanlagen in der Umgebung einzubeziehen.
       

    • Untersuchung von Trinkwasserproben, Entnahmestelle Küche; Untersuchung einer Stagnationsprobe und Ablaufprobe auf Schwermetallbelastung durch das Chemische- und Lebensmitteluntersuchungsamt Aachen.
       
    • Überprüfung einer Kupferbelastung im Schwebstaub der Raumluft in einem Büroraum Untersuchung einer Schwebstaub-Probe durch das Chemische- und Lebensmitteluntersuchungsamt Aachen zum Ausschluss einer Innenraumbelastung durch die Kupfer-Außenfassade

       
  2. Einbezug des Tumorzentrums Aachen e.V. In gemeinsamer Abstimmung zwischen dem Tumorzentrum Aachen e.V., dem Gesundheitsamt und dem Arbeitsmedizinischen Dienst der Stadt Aachen erfolgte die Festlegung folgender Vereinbarungen

    C über das Tumorzentrum Aachen e.V. erfolgt eine Analyse der aufgetretenen Tumorerkrankungen hinsichtlich spezifischer Belastungsfaktoren für die Tumorentstehung.

    C über den Arbeitsmedizinischen Dienst erfolgt die Durchführung personenbezogener Ermittlungen zu den aufgetretenen Tumorerkrankungen bei den Mitarbeitern des Städtischen Ausgleichsamtes, insbesondere


     
    • Geschlecht und Alter bei Diagnosestellung
    • Dauer der Arbeitsplatz-Exposition zum Zeitpunkt der Erstdiagnose
    • Aufenthaltszeit im Gebäude gesamt
    • Diagnose, Histologie, Stadium der Tumorerkrankung zum Zeitpunkt der Erstdiagnose

       

    C das Tumorzentrum Aachen e. V. wird beauftragt, unter Einbezug des aktuellen Wissensstandes die Bewertung der Frage vorzunehmen, ob im vorliegenden Fall eine arbeitsplatzbezogene Häufung von Tumorerkrankungen anzunehmen ist.

     

  3. Einbezug des Forschungszentrums für elektromagnetische Umweltverträglichkeit, FEMU Die gutachtliche Beauftragung des FEMU erfolgte insbesondere, um der Sorge betroffener Mitarbeiter über einen Zusammenhang zu Ausgesetzt sein gegenüber elektromagnetischen Feldern und Tumorgenese Rechnung zu tragen. Darüber hinaus soll einer zusätzlichen Besorgnis zu einem möglichen Beitrag der EMF im Sinne einer Tumorpromotion, oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Rechnung getragen werden.

    Das FEMU wurde darüber hinaus beteiligt am Ortstermin zur Erfassung und Bewertung der in Frage kommenden arbeitsplatzbezogenen Belastungsfaktoren sowie in der Festlegung der Messpunkte zur meßtechnischen Erfassung der Immissionsbelastung durch hochfrequente und niedrigfrequente EMF.

     
  4. Kontaktaufnahme zu der umweltmedizinischen Ambulanz des Institutes für Hygiene und Umweltmedizin des Universitätsklinikum Aachen (UMA) Mit der UMA, Herrn Dr. Wiesmüller, erfolgte die Abstimmung zu der Frage, über welches ggf. zusätzlich heran zu ziehendes Instrumentarium eine sachgerechte Bewertung offen gebliebener Fragestellungen erfolgen kann, falls die bisher geplante Vorgehensweise von Seiten der Betroffenen nicht mit einer Abnahme der Besorgnis beantwortet wird.

    Die UMA nutzt in umweltmedizinischen Fragestellungen einen patientenbezogenen Fragebogen, der neben vorliegenden ärztlichen Befunden insbesondere Fragen zu aktuellen Beschwerden und Belastungen, Fragen zum Beschwerdebild mit zeitlicher Zuordnung, Fragen zu Ernährungs- und Lebensgewohnheiten, Fragen zu patienten- und familienbezogenen Erkrankungen sowie Fragen zum Wohn- und Arbeitsbereich umfasst.


    Über die Umweltmedizinische Ambulanz (UMA) des Universitätsklinikums der RWTH Aachen besteht für den Fall fortdauernder Besorgnis von Seiten der betroffenen Mitarbeiter das Angebot, im Rahmen der dortigen umweltmedizinischen Beratung auf Basis des Fragebogens sowie eines Gespräches eine allgemeine umweltmedizinische Gefährdungsabschätzung zu bestehenden individuellen Risiken vorzunehmen. Mit Ausnahme des Poliklinik- Pauschalbetrages, der von der Krankenkasse getragen wird, fallen keine weiteren Kosten an.

     
  5. Durchführung der Messungen zu Immissionsbelastungen durch hoch- und niedrigfrequente EMF C Messung der hochfrequenten EMF, ausgehend von Mobilfunksendeanlagen auf dem Dach und in der Umgebung des betroffenen Gebäudes durch den Mobilfunkbetreiber O 2-Germany

    Im Rahmen der Vereinbarungen die zwischen dem Arbeitskreis Mobilfunk der Stadt Aachen und den Mobilfunkbetreibern getroffen wurden, signalisierten die Betreiber von Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet Aachen die Bereitschaft, in kritischen Fällen eine Immissionsmessung durch eigene Messtechniker durchzuführen. Aus gegebenem Anlass erfolgte deshalb über den Arbeitskreis Mobilfunk die Veranlassung einer Messung der Immissionsbelastung durch hochfrequente EMF nach den Vorgaben des FEMU. Von Seiten des Staatlichen Umweltamtes erfolgte die Vermittlung zum Landesumweltamt . Von dort wurden die Messberichte zu stattgehabten Messungen der hochfrequenten und niedrigfrequenten EMF einer fachlichen Überprüfung unterzogen . Die Messung der Immissionsbelastung durch hochfrequente EMF erfolgte am 07.04.2003 durch Herrn Heinemann, O 2, Messtechniker im Zuge der Anerkennung als Sachverständiger.

    Die Festlegung der Messpunkte erfolgte unter Einbezug des aktuellen Katasters über bestehende Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet Aachen in Abstimmung mit dem FEMU. Die Messpunkte wurden so gewählt, dass der Einfluss von Mobilfunkesendeanlagen in der Umgebung des Gebäudes mit erfasst und bewertet werden konnten.

    Durch das ausgewählte Messverfahren war es möglich, jede Antennenanlage hinsichtlich der ihr zugeordneten Frequenz gesondert zu erfassen. So konnte der Einfluss der Anlagen in der Umgebung vom Einfluss der Mehrfachanlage auf dem Dach des Gebäudes unterschieden werden.

    C Messung der Immissionsbelastung durch niedrigfrequente EMF am 23.04.2003 durch den GUVV Westfalen-Lippe, Herrn Pscherer


    Neben der in unmittelbarer Nachbarschaft zum betroffenen Gebäude verlaufenden 110-KV-Hochspannungsleitung sind als Quelle für niedrigfrequente EMF auch Elektroinstallationen und Gerätebetrieb innerhalb des Gebäudes einzubeziehen. Für jeden zu überprüfenden

    Raum wurde als Messpunkt der Arbeitsplatz als Hauptaufenthaltsort im Raum festgelegt. Die Durchführung der Messung erfolgte bei laufendem Betrieb der vorhandenen PC's sowie eingeschaltetem Licht.

    In Abstimmung mit dem FEMU wurden folgende Messpunkte festgelegt.

    C Büroräume/Arbeitsplatz der von Tumorerkrankung betroffenen Mitarbeiter des 4. OG

    C Büroräume/Arbeitsplatz mit geringster Entfernung zur Hochspannungsleitung, 15 - 20 m

     
  6. C Büroräume im 3. und 6.OG (ehemalige Nutzung durch 2 städt. Ämter) mit geringster Entfernung zur Hochspannungsleitung "Außenmesspunkte direkt unter der Trasse sowie in einem Anwohnerbereich

     
  7. Beauftragung der Gutachten C Beauftragung des Tumorzentrums Aachen e. V.

    Das Tumorzentrum Aachen e. V., Frau Dr. Spelsberg, wurde beauftragt, unter Einbezug des aktuellen Wissensstandes sowie der beigefügten Befundunterlagen die Frage gutachtlich zu bewerten, ob im Falle des betroffenen städt. Amtes eine arbeitsplatzbezogene Häufung von Tumorerkrankungen anzunehmen ist.

    C Beauftragung des FEMU, Herrn Prof. Silny
    Herr Prof. Silny wurde beauftragt, unter Einbezug der vorliegenden Messergebnisse zu Immissionsbelastungen durch EMF nach aktuellem weltweitem Wissensstand zu der Frage möglicher gesundheitlicher Auswirkungen hinsichtlich einer möglichen tumorerzeugenden und/oder tumorpromovierenden Wirkung sowie eines möglichen Einflusses auf andere bestehende gesundheitliche Beschwerden und/oder vorliegende Erkrankungen Stellung zu nehmen.

     
  8. Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und vorgelegten Gutachten : Untersuchung von Trinkwasserproben aus der Wasserversorgung des 4. OG des betroffenen Gebäudes am 14.04.03.

    Die Untersuchung einer Stagnationswasserprobe und einer Trinkwasserprobe nach Ablauf des Stagnationswassers auf Belastung durch Schwermetalle schloss eine negative Beeinflussung der angelieferten Trinkwasserqualität durch das Hausnetz im Gebäude aus.


    Überprüfung der Kupferbelastung im Schwebstaub der Raumluft in einem Büroraum des 4. OG

    Über einen Probenahmezeitraum von 68 Stunden (27.06 - 30.06.03) bei geschlossenen Fenstern weist die Raumluft eine mittlere Schwebstaubkonzentration von 15,7 µg je m³ Raumluft auf.

    Der Schwebstaub weist einen Kupfergehalt von 0,16 mg/g Staub auf.

    Im Vergleich zur mittleren Belastung der Außenluft (Wuppertal-Barmen 1996;Kupfergehalt 0,67 mg/g Staub) liegt im vorliegenden Fall keine signifikante Belastung der Innenraumluft vor über mögliche Abtragungen von Kupfer von der außen liegenden Kupferfassade. Gutachtliche Stellungnahme des Herrn Prof. Silny, FEMU, zu der Fragestellung:
    Tumorerkrankungen im Städtischen Ausgleichsamt Aachen, Prüfung eines Zusammenhangs zu vorhandenen elektromagnetischen Feldern. Die gutachtliche Bewertung erfolgte unter Einbezug


     
    • der anonymisierten tabellarischen Aufstellung zu den personenbezogenen Ermittlungen zu den im einzelnen aufgetretenen Tumorerkrankungen bei Mitarbeitern des Städtischen Ausgleichsamtes
    • des Messprotokolls über Messungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder an vorgegebenen Stellen in und außerhalb des Gebäudes Rotter Bruch 26a durch die Firma O2
    • des Messprotokolls des "Messtechnischen Dienstes Rheinische GUVV" über die Stärken niederfrequenter Felder in und außerhalb des Gebäudes Rotter Bruch 26a in vorgegebenen Arealen
    • des Plans der Räumlichkeiten des Städtischen Ausgleichsamtes Aachen im Gebäude Rotter Bruch 26a
    • der vorliegenden internationalen Fachpublikationen zu Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit

       

    Grenzwerte (Regelungen in Deutschland):

     

    • Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV) In Deutschland wurde zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern 1996 die 26.BImSchV erlassen. Die Verordnung legt Grenzwerte für den Gesundheitsschutz fest, die auf den international anerkannten Empfehlungen der ICNRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) und der SSK (Strahlenschutzkommission) basieren. Die SSK überprüft ihre Gültigkeit durch regelmäßige Überprüfung der vorhandenen Literatur zum internationalen Stand der Wissenschaft.
      Die 26. BImSchV regelt den Schutz der Bevölkerung z.B. in privaten Räumen oder in der Freizeit und schließt nachgewiesene Effekte auf die Gesundheit aus.
      Die deutsche Verordnung stimmt überein mit der Empfehlung des Rates der Eurpäischen Union zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder.
    • Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B11 Die BGV B11 ist maßgeblich für Arbeitsbereiche, z.B. Büroarbeitsplätze, also auch für die Räume des Städtischen Ausgleichsamtes Aachen.
    • Über die Empfehlungen der Europäischen Union hinausgehende Vorschriften einzelner EU Mitgliedsstaaten:
    • Aufgrund des noch bestehenden Forschungsbedarfes zu potenziellen Wirkungen der EMF im Niedrigdosenbereich haben einige EU-Staaten zusätzliche strengere Vorschriften eingeführt
    • Schweiz; Vorsorgewert
    • Italien; Vorsorgewert an Orten, an denen sich Menschen länger als 4 Stunden aufhalten Messungen der niederfrequenten Felder:
    • Die niederfrequenten elektromagnetischen Felder (EMF) sind charakterisiert durch niederfrequente elektrische Felder mit elektrischen Feldstärken, Einheit Volt pro Meter ( V/m) und niederfrequente magnetische Felder mit der magnetischen Flussdichte, Einheit Mikrotesla (µT)
    • Die vorhandenen niederfrequenten Felder werden alternativ im Frequenzbereich "ALL" (sämtliche Frequenzen von 5 - 400 Hz) oder im Bereich der Frequenz 50Hz, der Grundkomponente der Netzversorgung, allein gemessen.
    • An den Arbeitsplätzen dominieren die Felder durch interne und externe 50 Hz - Quellen.
    • Die ermittelten elektrischen und magnetischen Feldimmissionen liegen in einem für Büroräume typischen Bereich und werden maßgeblich durch Felder der Frequenz 50 Hz bestimmt.
    • Das maximal gemessene magnetische Feld im Gebäude Rotter Bruch 26a, Raum 613 (der zur Hochspannungsleitung nächst gelegene Raum) weist mit 1,00 µT ( All) und 0,97µT( 50 Hz) 1% des gesetzlichen Grenzwertes von 100 µT auf.
    • Das maximal gemessene magnetische Feld in den Räumen des Städtischen Ausgleichsamtes im Raum 413 beträgt 0,85 µT (ALL) und 0,82 µT (50 Hz).
    • Die magnetische Flussdichte zeigt mit Werten von bis zu 0,82 µT eine schwache Erhöhung im Vergleich zu den typischen Stärken in Wohn- und Schlafräumen (< 0,3 µT) Messungen der hochfrequenten Felder:
    • Hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) sind charakterisiert durch hochfrequente elektrische Felder mit elektrischen Feldstärken, Einheit Volt pro Meter (V/m). in der Umgebung von Hochfrequenzquellen werden darüber hinaus verwendet:
    • das hochfrequente magnetische Feld, die magnet. Feldstärke H in Ampère pro Meter,( A/m)
    • die Leistungsflussdichte S in Watt pro Quadratmeter, (W/m²) Die Leistungsflussdichte gibt die in einer Flächevon einem Quadratmeter fließende Leistungsmenge der durch das elektromagnetische Feld transportierten Hochfrequenzenergie an.
      Da die genannten Größen im Fernfeld einer Antenne in einem festen Verhältnis zueinander stehen, also äquivalent sind und den durchgeführten Messungen Fernfeldbedingungen zugrunde liegen, genügt die Angabe einer der drei Größen. In der Auswertung der durchgeführten Messungen wird deshalb, wie auch in der 26. BImSchV praktiziert, die elektrische Feldstärke in V/m als Größe für die Immissionswerte verwendet.


       

    Verordnung über elektromagenetische Felder ( 26. BImSchV)
    In Deutschland wurde zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern 1996 die 26.BImSchV erlassen. Die Verordnung legt Grenzwerte für den Gesundheitsschutz fest, die auf den international anerkannten Empfehlungen der ICNRP und der SSK (Strahlenschutzkommission) basieren. Sie regelt den Schutz der Bevölkerung z.B. in privaten Räumen oder in der Freizeit.

    Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B11

    Die BGV B11 ist maßgeblich für Arbeitsbereiche, z.B. Büroarbeitsplätze, also auch für die Räume des Städt. Ausgleichsamtes Aachen.

    Über die Empfehlungen der Europäischen Union hinausgehende Vorschriften einzelner EU Mitgliedsstaaten:


     

    • Schweiz; Vorsorgewert
    • Italien; Vorsorgewert an Orten, an denen sich Menschen länger als 4 Stunden aufhalten

       

    Die ermittelten Feldstärken der nieder- und auch der hochfrequenten Felder liegen im Promille- bzw. Prozentbereich der maßgeblichen Vorschrift der Berufsgenossenschaft, BGV B11 sowie der 26. BImSchV

    Die in den Räumen des Städtischen Ausgleichsamtes gemessenen Stärken der nieder- und hochfrequenten elektromagnetischen Felder unterscheiden sich im wesentlichen nicht von Feldstärken, die in anderen beruflichen Umgebungen festgestellt werden. Im Vergleich mit Stärken der magnetischen 50 Hz-Felder in privaten Räumen mit geringem Stromverbrauch (z.B. Schlafzimmer typischerweise < 0,3 µT) könnte von einer schwachen Anhebung von Magnetfeldern gesprochen werden. Aus dem zeitlichen und räumlichen Muster der Tumorerkrankungen und den in den Räumen festgestellten Feldstärken lässt sich keine plausible Zuordnung zu einer nieder- oder hochfrequenten Exposition oder zu beiden herstellen. Weder epidemiologische noch tierexperimentelle Untersuchungen belegen einen Zusammenhang zwischen den aufgetretenen Tumorerkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Beschwerden und vergleichbaren schwachen nieder- oder hochfrequenten Feldern. Diese Feststellung gilt einzeln für nieder- oder hochfrequente Felder wie auch für kombinierte nieder- und hochfrequente Felder. Gutachtliche Stellungnahme des Tumorzentums Aachen e.V. zu der Fragestellung:


    Liegt bei den Mitarbeitern des Städtischen Ausgleichsamtes eine arbeitsplatzbezogene Häufung von Tumorerkrankungen vor?

    Aufgrund der kleinen Grundgesamtheit (24 Mitarbeiter eines städtischen Amtes), aus der die beobachteten Fälle von Tumorerkrankungen hervorgegangen sind, wurde auf den Versuch des statistischen Nachweises einer Häufung im Sinne der Durchführung einer Inzidenzanalyse verzichtet.

    Die gutachtliche Bewertung erfolgte deshalb über

    sorgfältige Prüfung der vorhandenen wissenschaftliche Literatur zu spezifischen Merkmalen und ursächlich in Frage kommenden Faktoren zu den im Einzelnen aufgetretenen Tumorerkrankungen, z.B.


     

    • Latenzzeit, Zeit zwischen vermuteter Exposition und Auftreten des Tumors
    • Altersspezifische Häufigkeitsverteilung
    • Zuordnung zu Geschlecht
    • charkteristische, tumorspezifische Expositionsfaktoren(Schadstoffe, Gefahrstoffe, Zigarettenrauch)
    • sonstige Risikofaktoren
    • Prüfung der Ermittlungen zu in Frage kommenden Belastungsfaktoren (Ergebnisse zu den Messungen der vor Ort ermittelten elektromagenetischen Felder)
    • Einbezug der personenbezogenen Ermittlungen zu den im Einzelnen aufgetretenen Tumorerkrankungen bei den städtischen Mitarbeitern/innen wie
    • Diagnose, Histologie und Stadium der Erkrankung
    • Geschlecht und Alter bei Diagnosestellung,
    • Dauer der Arbeitsplatzexposition zum Zeitpunkt der Erstdiagnose,
    • Aufenthaltszeit im Gebäude insgesamt
    • den Vergleich zwischen den wissenschaftlich gesicherten Belastungsfaktoren und spezifischen Merkmalen in Bezug zu den aufgetretenen Tumorerkrankungen und den im vorliegenden Fall festgestellten tatsächlichen Charakteristika


    Ergebnis :
    Die Messung der fraglichen arbeitsplatzbezogenen Belastungsfaktoren ergab keine erhöhte Belastung durch elektromagnetische Felder - EMF - (s.Gutachten Prof. Silny).

    Es ergaben sich auch keine Hinweise auf andere Belastungen mit bekannten kanzerogenen Substanzen im Gebäude.

    Das Spektrum der beobachteten Karzinomerkrankungen weist keine ungewöhnliche Altersverteilung auf. Es liegt auch keine Konzentration auf eine bestimmte Erkrankungsgruppe vor, die in der Literatur mit einer Belastung mit bekannten kanzerogenen oder kanzerogen-verdächtigen Substanzen in Gebäuden in Verbindung gebracht werden( z.B. Asbest, PCB, Formaldehyd, VOC-flüchtige organische Verbindungen, Radon, Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber u.a.). Bei den Mitarbeitern des Städtischen Ausgleichsamtes traten auch keine anderen Gesundheitsstörungen auf wie Asthma, allergische Reaktionen, Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Übelkeit oder Störungen der Konzentration, die auf eine Belastung im Sinne eines Sick-Building-Syndroms hindeuten könnten.

    Der Zusammenhang zu EMF ist für keine der beobachtete Krebserkrankungen beschrieben.

    Anhand vorliegender Vergleichszahlen zu der Häufigkeit des Auftretens der einzelnen Tumorerkrankungen (Krebsregister Saarland, Inzidenzzahlen für die Region Aachen ermittelt durch das Tumorzentrum Aachen e.V.) ist abzuleiten, dass die beobachteten Krebserkrankungsfälle in den entsprechenden Altersgruppen häufig vorkommen und damit ihr Auftreten bei den genannten Mitarbeitern des Städtischen Ausgleichsamtes mit der statistischen Erwartung vereinbar ist.


    Das Auftreten der beobachteten Tumorerkrankungen bei den im Gebäude Rotter Bruch 26a tätigen Mitarbeitern des Städtischen Ausgleichsamtes in den Jahren 1995 bis 2003 kann mit den am Arbeitsplatz vorliegenden und festgestellten Umweltfaktoren nicht erklärt werden. Das Zusammentreffen ist in der beobachteten Konstellation mit hoher Wahrscheinlichkeit zufallsbedingt.

  

Charakteristika der beobachteten Krebserkrankungen

 
Krebserkrankung Diagnosejahr M / W Diagnose-
Alter
Gebäude
Aufenthalt
(Jahre, Monate)
Nierenzellkarzinom 1994 M 49 0
Pankreaskopfkarzinom 1998 M 63 2.9
Mammakarzinom 1999 W 58 3,5
Multiples Myelom 1999 M 57 4,0
Mammakarzinom 2000 W 60 3,4
Bronchialkarzinom 2000 M 65 1,0
Dickdarmkarzinom 2000 M 61 5,0
Oropharynxkarzinom 2003 M 57 7,9
 
    siehe auch:   Krebscluster an Australischer Universität nur ein statistischer Fehler?
     

Helmut Langenbach  
Mitglied der Bürgerwelle e.V. 
E-Mail: strahlung.gratis@online.de