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Quelle: diagnose
< FUNK |
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Versorgung ohne Auftrag - Bestrahlung ohne Gesetz |
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- Warten auf
die "lex Mobilfunk" -
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Veröffentlicht in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ
-, Heft 19, 2011, S. 1165,
Verlag C. H. Beck
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Bernd Irmfrid Budzinski
Richter am VG a.D.
(Foto: DF) |
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Auszug
Das Menschenrecht auf Achtung der Wohnung (Art. 8 I EMRK) gilt auch
gegenüber den Immissionen des Mobilfunks - entschied der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte 2007. Die planmäßige und durchdringende
Bestrahlung der Innenräume aller Wohnungen bedarf deshalb der gesetzlichen
Rechtfertigung (Art. 8 I EMRK). Doch kein Gesetz erlaubt sie. Denn die
so genannte Indoor- Versorgung ins Innere von Wohnungen, um auch dort
Mobilfunkempfang zu ermöglichen, war nicht geplant, berichten die Pioniere
des Mobilfunks. Diese stillschweigende Ausweitung des Versorgungskonzepts
eröffnete abweichend von der ursprünglich nur im Freien erwarteten
Strahlenbelastung nun pausenlos - so auch zu Hause und des Nachts - die
„unkontrollierte Exposition der Bevölkerung“. Dafür fehle die „allgemeine
Rechtsgrundlage“ bzw. der gesetzliche „Entscheidungsrahmen der Legislative“,
meinten das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission
2006. Ungeachtet dessen und der hinzukommenden Mahnung des Leiters des
Ausschusses für nicht-ionisierende Strahlung der Strahlenschutzkommission
2007, wenigstens nicht ohne Tests zu den biologischen Auswirkungen ständig
neue Funktechnologien einzuführen, wird das neue LTE-Netz nunmehr sofort
flächendeckend und ohne diese Prüfung mit einer noch stärkeren Durchdringung
der Häuser "bis in den Keller" aufgebaut; kommen neue Anwendungen (z.B. das
funkgestützte Smart Meter) hinzu, die diese Intensität voraussetzen. Die
überfällige rechtliche Prüfung zeigt, dass der Mobilfunkbetrieb insoweit
tatsächlich ohne ausreichende rechtliche Grundlage stattfindet.
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Letzte
Bearbeitung:
11.10.2012 |
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Helmut Langenbach
Mitglied der Bürgerwelle e.V.
E-Mail: strahlung.gratis@online.de |
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