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Quelle: diagnose < FUNK
    

Versorgung ohne Auftrag - Bestrahlung ohne Gesetz

 

- Warten auf die "lex Mobilfunk" -

       

Veröffentlicht in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ -, Heft 19, 2011, S. 1165,
Verlag C. H. Beck

Bernd Irmfrid Budzinski Richter am VG a.D.
(Foto: DF)

 

Auszug
Das Menschenrecht auf Achtung der Wohnung (Art. 8 I EMRK) gilt auch gegenüber den Immissionen des Mobilfunks - entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2007. Die planmäßige und durchdringende Bestrahlung der Innenräume aller Wohnungen bedarf deshalb der gesetzlichen Rechtfertigung (Art. 8 I EMRK). Doch kein Gesetz erlaubt sie. Denn die so genannte Indoor- Versorgung ins Innere von Wohnungen, um auch dort Mobilfunkempfang zu ermöglichen, war nicht geplant, berichten die Pioniere des Mobilfunks. Diese stillschweigende Ausweitung des Versorgungskonzepts eröffnete abweichend von der ursprünglich nur im Freien erwarteten Strahlenbelastung nun pausenlos - so auch zu Hause und des Nachts - die „unkontrollierte Exposition der Bevölkerung“. Dafür fehle die „allgemeine Rechtsgrundlage“ bzw. der gesetzliche „Entscheidungsrahmen der Legislative“, meinten das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission 2006. Ungeachtet dessen und der hinzukommenden Mahnung des Leiters des Ausschusses für nicht-ionisierende Strahlung der Strahlenschutzkommission 2007, wenigstens nicht ohne Tests zu den biologischen Auswirkungen ständig neue Funktechnologien einzuführen, wird das neue LTE-Netz nunmehr sofort flächendeckend und ohne diese Prüfung mit einer noch stärkeren Durchdringung der Häuser "bis in den Keller" aufgebaut; kommen neue Anwendungen (z.B. das funkgestützte Smart Meter) hinzu, die diese Intensität voraussetzen. Die überfällige rechtliche Prüfung zeigt, dass der Mobilfunkbetrieb insoweit tatsächlich ohne ausreichende rechtliche Grundlage stattfindet.

 





 


 

   

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Letzte Bearbeitung: 11.10.2012  

Helmut Langenbach
Mitglied der Bürgerwelle e.V. 
E-Mail: strahlung.gratis@online.de